Einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit setze ich bei der Bearbeitung von Fällen des Internationalen Erbrechts und des Güterrechts der Ehegatten im Hinblick auf Nachlassplanung und Erbfolge.
Die Europäische Union besitzt seit Kurzem eine gemeinsame Erbrechtsverordnung. Das Erbrecht in Europa soll vereinheitlicht werden. Auf diesem Gebiet finden große Veränderungen statt. Wer seine Nachfolge plant und ein Testament errichtet, sollte über die Vorteile einer Rechtswahl beraten sein.
Wenn Familienangehörige in unterschiedlichen Ländern leben oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, lassen sich komplizierte Rechtsfolgen, wie die Nachlassspaltung durch eine Rechtswahl im Testament vermeiden.